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Alsdorf/Koblenz

Ermittlungsverfahren eingestellt: Polizistin handelte bei Messerangriff in Alsdorf in Notwehr

Der Schusswaffengebrauch durch eine Polizistin bei einem Einsatz am 26. Oktober in Alsdorf war Notwehr. Das teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Montag mit. Am Abend des 26. Oktober war es in Alsdorf nach einem eskalierten Familienstreit zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch und Tasereinsatz gegen einen 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen gekommen. Als deren Folge hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz gesonderte Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtin, die den Schuss aus ihrer Dienstwaffe abgegeben hatte, den Polizeibeamten, der zweimal mit dem Taser geschossen hatte, sowie den 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen eingeleitet.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nun die Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtin wegen des Anfangsverdachts eines versuchten Tötungsdelikts und den Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. „Die Ermittlungen haben insbesondere aufgrund der übereinstimmenden Angaben der am Tatort anwesenden Zeugen ergeben, dass der angeschossene ...