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Altenkirchen

Entwurf für neuen Doppeletat: Beratung offenbart politische Gräben im Hauptausschuss

Von Michael Fenstermacher
Die geplante Sanierung des Postgebäudes ist eine der wenigen freiwilligen Investitionen im Etat.
Die geplante Sanierung des Postgebäudes ist eine der wenigen freiwilligen Investitionen im Etat. Foto: Augst (Archiv)

Muss die Kreisstadt Altenkirchen ohne einen gültigen Doppelhaushalt 2022/2023 ins neue Jahr gehen und sich – zumindest vorerst – in ihren Ausgabenbeschlüssen auf das Allernotwendigste beschränken? Dieses Szenario brachte Stadtbürgermeister Matthias Gibhardt am Dienstagabend in der Sitzung des Hauptausschusses selbst auf. Denn kurz zuvor hatte sich gezeigt, dass über das von Annette Stinner vom Fachbereich Finanzen der VG-Verwaltung vorgestellte Zahlenwerk ein grundsätzlicher Dissens besteht, der sich im Abstimmungsergebnis widerspiegelte.

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Lediglich vier Ausschussmitglieder, darunter der Stadtchef, stimmten für den Entwurf, drei stimmten dagegen, und drei enthielten sich. Die endgültige Entscheidung trifft allerdings der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Dezember. Auslöser der Uneinigkeit waren die für 2023 vorgesehenen Erhöhungen der Hebesätze für die Grundsteuer B auf bebaute und unbebaute Grundstücke ...