E-Ladesäulen: Firmen im AK-Land winkt Förderung
„Gerade das Laden am Arbeitsplatz wird an Bedeutung zunehmen“, ist sich Lars Kober sicher. „Das Fahrzeug kann morgens abgestellt und tagsüber geladen werden“, so der Leiter der Wirtschaftsförderung im Kreis Altenkirchen in seiner Presseinfo. Unternehmen, die aktuell mit dem Gedanken spielen, das Thema anzugehen, empfiehlt er, sich das aktuelle Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ anzuschauen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Die Förderquote kann bis zu 80 Prozent betragen. Förderfähig sind die Kosten für den Kauf, die Errichtung und die Anbindung einer Ladestation, einschließlich der Kosten des Netzanschlusses, der häufig einen großen Anteil ausmacht.
Die geförderten Ladestationen müssen öffentlich sein. Ist der Parkplatz nicht rund um die Uhr erreichbar, reduziert sich die Förderhöhe. Unternehmen müssen die Ladestationen mindestens sechs Jahre betreiben. Ein besonders wichtiges Kriterium ist, dass die Ladestation nur mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden darf. Da die Fördermittel nach dem zeitlichen Eingang der Anträge vergeben werden – und Anträge nur noch bis zum 31. Dezember gestellt werden können, empfiehlt die Wirtschaftsförderung, nicht lange zu warten.
Allerdings sei laut Bundesverkehrsministerium schon ein weiteres Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem Fördervolumen von 350 Millionen Euro „in der Pipeline“, das voraussichtlich im August oder September in Kraft trete. „Es lohnt sich in jedem Falle, die Augen offen zu halten“, so Kober.
Infos:Energieagentur Rheinland-Pfalz in Mainz, Tel. 06131/ 48.018 45, E-Mail an peter.goetting@energieagentur.rlp.de