Wer bei einer Verabredung versetzt wird, ist nicht unbedingt erfreut. Was im Privaten hauptsächlich Verärgerung nach sich zieht, kann in anderen Bereichen finanziellen Schaden hinterlassen. In immer mehr Arztpraxen wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, dass bei nicht eingehaltenen Terminen ein Ausfallhonorar verlangt werden kann. Heißt: Wer einen vereinbarten Termin nicht rechtzeitig absagt, kann zur Kasse gebeten werden.