Gericht urteilt glimpflich und senkt Geldbuße
Drohne in Supermarkt geklaut: 33-Jähriger aus Oberkreis muss 200 Euro zahlen
Drohne in der Luft
ILLUSTRATION - 05.07.2024, Berlin: Eine Drohne mit einer Kamera fliegt durch die Luft. (zu dpa: «BGH verhandelt zu Urheberrecht bei Bildaufnahmen per Drohne») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Monika Skolimowska. dpa

Beim Anklagepunkt „Diebstahl mit Waffe“ denkt man schnell an einen Raubüberfall. Jemand geht mit einer Pistole ins Geschäft, bedroht den Kassierer, steckt Geld und Wertgegenstände ein und braust, möglicherweise mit einem Komplizen, im Fluchtauto davon. Dabei sind Fälle mit einem solchen Anklagepunkt meistens eher unspektakulär. Obwohl im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren drohen kann.

Der Fall, den das Amtsgericht in Betzdorf am vergangenen Montag verhandelt hat, geht für den 33-jährigen Täter Sascha K. (Name geändert) glimpflich aus. Die im Verlauf der Verhandlung im Raum stehenden 300 Euro Geldbuße werden sogar noch mal auf 200 Euro gesenkt.

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