Durch Fahrmanöver Untergrund beschädigt - Einstellung gegen Geldauflage
„Donuts“ auf dem Rasenplatz: 20-Jähriger muss sich vor Amtsgericht verantworten
Archiv/Symbolbild

Als ringförmiger Krapfen mit süßer Füllung und Glasur hat es der amerikanische Donut auch in hiesige Bäckereiauslagen geschafft, doch nicht jeder „Donut“ ist aus Teig gemacht. Besonders autoaffine junge Leute bezeichnen damit ein Fahrmanöver, bei dem das Heck durch das Zusammenspiel von Gas und (Hand-)Bremse kontrolliert zum Ausbrechen gebracht wird und das Auto sich in einem engen Kreis dreht. Am Untergrund geht das in der Regel nicht spurlos vorbei – und genau deshalb musste sich jetzt ein 20-Jähriger aus der VG Hamm vor dem Amtsgericht in Altenkirchen verantworten.

Lesezeit 1 Minute
Er hatte seine „Donuts“ im Januar auf dem verschneiten Rasenplatz der Siegtaler Sportfreunde in Fürthen-Oppertsau gedreht und dabei laut Anklageschrift einen Schaden von 1300 Euro verursacht. Verurteilt wurde er im Prozess unter dem Vorsitz von Richter Volker Kindler allerdings nicht für sein Vergehen.

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