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Kreis Altenkirchen

Digitalpakt: So gehen Schulträger aus dem AK-Land mit den Fördergeldern um

Von Elmar Hering
Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist klar, wie sehr Schüler und Lehrer vom digitalen Lernen profitieren können.
Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist klar, wie sehr Schüler und Lehrer vom digitalen Lernen profitieren können. Foto: picture alliance/dpa

Es ist ein wenig ruhig geworden um den Digitalpakt Schule, dessen fünfjähriger Förderzeitraum noch bis 2024 gilt. Die Halbzeit liegt somit hinter den Schulen und den Verwaltungen der kommunalen Träger (Private Schulen gibt es nicht im Kreis Altenkirchen) und es lohnt sich daher die Frage: Was ist bis jetzt dabei herausgekommen, wie profitieren Schüler und Lehrer?

Lesezeit: 4 Minuten
Größter Schulträger im AK-Land ist der Kreis selbst. Insgesamt ist er für 16 Schulen verantwortlich (fünf Realschulen plus, drei Integrierte Gesamtschulen, drei Gymnasien, drei Förderschulen und zwei Berufsbildende Schulen). Aus den Mitteln des Digitalpakts stehen dem Kreis in der Summe 4 983.909,89 Euro zur Verfügung – bei einem vorgeschriebenen Eigenanteil von ...
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Bund-Länder-Programm plus drei Zusatzvereinbarungen

Der ursprüngliche DigitalPakt Schule (DigitalPakt I) ist mit Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2019 in Kraft getreten und setzt einen Schwerpunkt auf die Förderung der Schulträger im Bereich der digitalen Infrastruktur.

Durch die Corona-Pandemie war schnelles Handeln gefragt, deswegen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern zum ursprünglichen DigitalPakt Schule inzwischen insgesamt drei Zusatzvereinbarungen auf den Weg gebracht: zur Sofortausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Endgeräten (DigitalPakt II), zur Administration (DigitalPakt III) und zu Leihgeräten für Lehrkräfte (DigitalPakt IV). Quelle: digitalpakt.rlp.de

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