Kreis Altenkirchen - „Mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Gebhardshain und der Wasserwerksvereine im Bereich Brachbach und Mudersbach sind die lokalen Wasserversorger im Landkreis Altenkirchen von der aktuellen Einführung des rheinland-pfälzischen Wasser-Cents nicht betroffen.“ Mit dieser Feststellung reagiert die Geschäftsführung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen (WKA) auf die Entscheidung der Landesregierung in Mainz.
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Kreis Altenkirchen – „Mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Gebhardshain und der Wasserwerksvereine im Bereich Brachbach und Mudersbach sind die lokalen Wasserversorger im Landkreis Altenkirchen von der aktuellen Einführung des rheinland-pfälzischen Wasser-Cents nicht betroffen.