„Er hat einen Menschen getötet, ohne zum Mörder zu werden.“ Dieser Vorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen einen 38-Jährigen aus Mudersbach klingt fast poetisch, ergibt aber vom Gesetz her Sinn. Denn ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war, ist eine offene Frage, die jetzt das Schwurgericht Koblenz um den Vorsitzenden Richter Reiner Rühmann zu klären hat. Die Anklage lautet jedenfalls auf Totschlag.