Plus
Kreis Altenkirchen

Der „schwarze Mann“ in Corona-Zeiten: Wenn der Schornsteinfeger zweimal klingelt

Von Sonja Roos
Liegt eine Gefährdung für die Bewohner oder für den Schornsteinfeger durch die Corona-Pandemie vor, kann ein notwendiger Termin verschoben werden. Die Hauseigentümer müssen dies schriftlich niederlegen. In allen anderen Fällen sind die Glücksboten nach wie vor unterwegs. Foto: Picture Alliance
Liegt eine Gefährdung für die Bewohner oder für den Schornsteinfeger durch die Corona-Pandemie vor, kann ein notwendiger Termin verschoben werden. Die Hauseigentümer müssen dies schriftlich niederlegen. In allen anderen Fällen sind die Glücksboten nach wie vor unterwegs. Foto: Picture Alliance

Die Redaktion erreichte in diesen Tagen die Anfrage einer besorgten Leserin aus Betzdorf. Sie schrieb: „Unser Schornsteinfeger kommt immer Ende März, und bei dem Gedanken, dass er in vielen Haushalten unterwegs ist, habe ich kein gutes Gefühl. Muss ich ihn wirklich reinlassen? Ich bin fast 70 und immer ziemlich angreifbar für Atemwegserkrankungen.“ Eine gute Frage, der die RZ nachgegangen ist:

Lesezeit: 2 Minuten
Die Kreisverwaltung sagt dazu auf Anfrage: Grundsätzlich ist es so, dass Schornsteinfegertätigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie nicht dauerhaft aufgeschoben oder verwehrt werden können, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitragen. Die Pflichten des Eigentümers werden nicht außer Kraft gesetzt. Das macht die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier in einem Schreiben zum Vollzug des ...