Das Wildenburger Land: Glückwunsch zum 50. Geburtstag, Landschaftsschutzgebiet!
Von Peter Seel
Immer wieder ein Augenschmaus bei den Wanderungen durch das Landschaftsschutzgebiet ist die Wildenburg bei Friesenhagen, hier im Herbst von der Rochuskapelle aus gesehen.Foto: Markus Döring
1968 war das Jahr der Studentenunruhen und vieler gesellschaftlicher Umwälzungen. Doch daran lag es nicht, dass es kaum jemand mitbekam, als im September das komplette Gebiet der Ortsgemeinde Friesenhagen zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde.
Lesezeit: 6 Minuten
Fast schon sang- und klanglos, quasi nur mit einem Federstrich, wurde das Projekt ins Leben gerufen. Wo heute Presse, Funk, Fernsehen und Facebook rotieren würden – da gab es vor 50 Jahren, am 16. September, lediglich eine amtliche Verlautbarung in der Rhein-Zeitung, unterzeichnet vom damaligen Landrat Dr. Hermann Krämer. Ein ...
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Was kann und was will ein Landschaftsschutzgebiet?
Ein Landschaftsschutzgebiet ist die unterste Stufe der Unterschutzstellung einer Region, bei der es nicht etwa um biologische Vielfalt oder seltene Pflanzen und Tiere geht, sondern vor allem um die Erhaltung des optischen Zustands des Landschaftsbildes. Selbst Naturdenkmale wie einzeln stehende alte Bäume (z. B. die Eiche bei Möhren) genießen eine höhere „Schutztiefe“ als ein Landschaftsschutzgebiet.
Dagegen ist ein Naturpark größer; dort steht die touristische Erschließung im Mittelpunkt. In Nationalparks wie im Schwarzwald oder Hunsrück steht der Naturschutz im Mittelpunkt: Dort darf so gut wie nichts verändert werden. Ein Landschaftsschutzgebiet bietet Tier- und Pflanzenarten prinzipiell keinen Schutz. Strengere Schutzziele verfolgen dafür das „Naturschutzgebiet Biggequelle“ unweit des Ortsteils Wildenburg Bahnhof und das Vogelschutzgebiet Wildenburger Land an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen – beide liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. sel