Lockerungen im AK-Land: In Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung geben wir 'nen Überblick: Das Corona-ABC für den Kreis Altenkirchen: Was geht, was geht nicht?
Lockerungen im AK-Land: In Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung geben wir 'nen Überblick
Das Corona-ABC für den Kreis Altenkirchen: Was geht, was geht nicht?
Auf die Plätze, fertig, los: Auch im Bereich Sport und Fitness ist bei den aktuellen Inzidenzwerten im Kreis Altenkirchen wieder mehr möglich. Wir geben heute einen Überblick, welche Regelungen in welchem Bereich gelten. picture alliance/dpa
Seit 15. Mai liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im AK-Land unter 100, seit 26. Mai unter 50. Mit den sinkenden Werten gehen Lockerungen der Corona-Einschränkungen einher. Doch was ist denn nun wirklich erlaubt – und was nicht? Diese Frage hat uns in den vergangenen Tagen mehrfach aus unserer Leserschaft erreicht. Der Bitte nach einem Überblick wollen wir gern nachkommen.
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In Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Kreisverwaltung und Holger Telke vom Ordnungsamt haben wir heute in einem Corona-ABC wichtige Regelungen auf der Basis der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 1.