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Kreis Altenkirchen

Das Corona-ABC für den Kreis Altenkirchen: Was geht, was geht nicht?

Von Markus Kratzer
Auf die Plätze, fertig, los: Auch im Bereich Sport und Fitness ist bei den aktuellen Inzidenzwerten im Kreis Altenkirchen wieder mehr möglich. Wir geben heute einen Überblick, welche Regelungen in welchem Bereich gelten.
Auf die Plätze, fertig, los: Auch im Bereich Sport und Fitness ist bei den aktuellen Inzidenzwerten im Kreis Altenkirchen wieder mehr möglich. Wir geben heute einen Überblick, welche Regelungen in welchem Bereich gelten. Foto: picture alliance/dpa

Seit 15. Mai liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im AK-Land unter 100, seit 26. Mai unter 50. Mit den sinkenden Werten gehen Lockerungen der Corona-Einschränkungen einher. Doch was ist denn nun wirklich erlaubt – und was nicht? Diese Frage hat uns in den vergangenen Tagen mehrfach aus unserer Leserschaft erreicht. Der Bitte nach einem Überblick wollen wir gern nachkommen.

Lesezeit: 3 Minuten
In Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Kreisverwaltung und Holger Telke vom Ordnungsamt haben wir heute in einem Corona-ABC wichtige Regelungen auf der Basis der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 1. Juni zusammengefasst. A ufenthalt im öffentlichen Raum: Nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder höchstens fünf Personen verschiedener Hausstände. ...
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