Corona-Regeln lassen Durchführung im regulären Umfang nicht zu: Stadtfest Kirchen fällt erneut aus
„Nach intensiven Beratungen haben wir festgestellt, dass unter den gegebenen Corona-Regeln ein attraktives Stadtfest nicht durchführbar ist“, wird Stadtbürgermeister Andreas Hundhausen in einer Pressemitteilung aus dem Kirchener Rathaus zitiert. Hundhausen verweist auf die aktuell gültige Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz.
Zwar seien bei Veranstaltungen im Freien grundsätzlich bis zu 25.000 Teilnehmer erlaubt; dies gelte aber nur für geimpfte oder genesene Personen. Für nicht-immunisierte Gäste sei die Höchstzahl auf 500 begrenzt. Bei Erreichen höherer Warnstufen reduziere sich die Zahl weiter. Und niemand könne die Entwicklung der Pandemie voraussagen.
„Um die Gäste auf ihren Impfstatus kontrollieren zu können, müsste man das Veranstaltungsgelände im Prinzip einzäunen. Das ist aufgrund des offenen Charakters des Kirchener Stadtfestes mit seinen zahlreichen Zugängen logistisch und personell nicht annähernd leistbar“, erläutert Sven Wolff als federführender Organisator.
Überlegungen in Richtung einer kleineren abgespeckten Veranstaltung habe man schnell fallen lassen. Mit einem „Mini-Stadtfest“ wäre am Ende niemand richtig zufrieden gewesen. Deshalb sei die Entscheidung bitter, aber alternativlos gewesen, so Wolff.
Alle Verantwortlichen hoffen nun, dass sich die Prognosen zum weiteren Infektionsgeschehen bewahrheiten und die Pandemie im Frühjahr tatsächlich beendet sein könnte. Dann würde einem unbeschwerten Stadtfest im nächsten Jahr nichts im Wege stehen.