Sieben-Tage-Inzidenz über 100: Weiterhin Ausgangssperre, Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Aussetzung der Präsenzunterrichts gelten weiter bis 12. März: Corona: Lockerungen im Land gelten nicht im Kreis Altenkirchen
Sieben-Tage-Inzidenz über 100: Weiterhin Ausgangssperre, Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Aussetzung der Präsenzunterrichts gelten weiter bis 12. März
Corona: Lockerungen im Land gelten nicht im Kreis Altenkirchen
Kreis Altenkirchen. Im Kreis Altenkirchen gibt es in Sachen Corona vorerst keine Lockerungen. Regelungen auf Landesebene gelten hier nicht. Am Sonntag gab es dazu eine Allgemeinverfügung des Kreises. In der Kurzfassung bedeutet dies, dass wegen der über 100 liegenden Inzidenz eigentlich weiter gilt, was im Kreis seit dem vergangenen Donnerstag geregelt war.
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„Nachdem die rheinland-pfälzische Landesregierung am vergangenen Freitagnachmittag (5. März) die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit auch Regeln für die landesweiten Lockerungen der Pandemie-Einschränkungen ab dem 8. März getroffen hat, hat sie den Landkreis Altenkirchen angewiesen, seine Allgemeinverfügung vom 1.