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Kreis Altenkirchen
Corona: Lockerungen im Land gelten nicht im Kreis Altenkirchen
„Nachdem die rheinland-pfälzische Landesregierung am vergangenen Freitagnachmittag (5. März) die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit auch Regeln für die landesweiten Lockerungen der Pandemie-Einschränkungen ab dem 8. März getroffen hat, hat sie den Landkreis Altenkirchen angewiesen, seine Allgemeinverfügung vom 1. März dahin gehend anzupassen, dass die Lockerungen aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz über ...