In Köln steigen die Corona-Infektionszahlen deutlich stärker als vergleichsweise im AK-Land. Was bedeutet dies zum Beispiel für Berufspendler? Die RZ hat bei Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler nachgefragt. Das Interview im Wortlaut:
Wie stark nimmt Ihr Ministerium die Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens in benachbarten Bundesländern in den Blick?
Das Gesundheitsministerium beobachtet das Infektionsgeschehen selbstverständlich auch in den benachbarten Bundesländern.
Wie beurteilen Sie derzeit die Entwicklung in Köln?
Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz kann die Entwicklungen außerhalb von Rheinland-Pfalz nicht beurteilen.
Welche Folgen hätte eine Überschreitung der Inzidenzzahl von 50 für Berufspendler, die in Köln arbeiten und in Rheinland-Pfalz leben sowie im umgekehrten Fall auch für Kölner Bürger, die ihren Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz haben?
In diesem Fall würde die Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht nach Paragraf 20 Absatz 4 der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz greifen. Diese ist auf der Seite www.corona.rlp.de im Netz zu finden.
Ab welcher Aufenthaltsdauer in einem inländischen Risikogebiet greift eine Test- bzw. Quarantänepflicht? Wären davon auch Menschen betroffen, die zum Beispiel aus beruflichen Gründen dort übernachten?
Auch hier würde die Ausnahmeregelungen zur Quarantänepflicht nach Paragraf 20 der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz greifen.
Würden Sie im Fall einer Überschreitung der Marke von 50 von nicht notwendigen Besuchen in Köln abraten, zum Beispiel für den Besuch von Gastronomie, Kulturveranstaltungen oder für Einkäufe?
Grundsätzlich wird empfohlen, von nicht unbedingt notwendigen Reisen in Risikogebiete abzusehen. Dies dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch dem der Mitbürgerinnen und Mitbürger. Generell sind die AHA-Regeln aber unbedingt einzuhalten.
Die Fragen stellte Michael Fenstermacher