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Altenkirchen

Chat mit 13-Jähriger beschäftigt das Amtsgericht: Verlangte 18-Jähriger Nacktfotos von Kind?

Von Michael Fenstermacher
Kinderpornografie oder nicht? Diese Frage soll nach einem freizügigen Chat über die App „Snapchat“ vor Gericht geklärt werden.
Kinderpornografie oder nicht? Diese Frage soll nach einem freizügigen Chat über die App „Snapchat“ vor Gericht geklärt werden. Foto: picture alliance / Fabian Sommer/dpa

„Schau hin, was Dein Kind mit Medien macht“: So lautet der Titel einer Aufklärungskampagne, mit der das Bundesfamilienministerium Eltern vor den dunklen Seiten des Internets warnt – erst jüngst mit einem drastischen Fernsehspot. An genau diesen Hintergrund erinnert die Anklage gegen einen jungen Mann aus dem Raum Altenkirchen, der sich vor dem Amtsgericht der Kreisstadt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte sowie Nötigung verantworten muss.

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Aber zunächst die Vorwürfe laut Anklage im Detail: Der seinerzeit 18-Jährige soll im Herbst 2020 über die Messengerapp „Snapchat“ mit einem Mädchen, Jahrgang 2007, in Kontakt gewesen sein. Am 21. Oktober habe das Kind ihn um Zigaretten gebeten, woraufhin er als „Bezahlung“ Nacktbilder verlangt habe. Daraufhin habe die 13-Jährige ihm ...