Gebhardshain/Mittelhof

BI Hümmerich appelliert an Bürger: Bringt Einwände gegen Windkraftanlagen vor

So soll der Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof nach dem Wunsch der gleichnamigen Bürgerinitiative bleiben: frei von Windrädern. Daher fordert sie Bürger dazu auf, im jetzt eingeleiteten Genehmigungsverfahren Einwände gegen die aktuellen Windräder zu erheben.  Foto: Archivbild BI Hümmerich
So soll der Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof nach dem Wunsch der gleichnamigen Bürgerinitiative bleiben: frei von Windrädern. Daher fordert sie Bürger dazu auf, im jetzt eingeleiteten Genehmigungsverfahren Einwände gegen die aktuellen Windräder zu erheben. Foto: Archivbild BI Hümmerich

Die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich ruft in einem Appell die Bevölkerung rund um Gebhardshain, Steineroth und Mittelhof dazu auf, Einwände gegen die geplanten Windräder auf dem Hümmerich zu erheben. Dies sei noch bis zum 30. August möglich. Zugleich macht die BI in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass die Kreisverwaltung Altenkirchen ein förmliches Genehmigungsverfahren zum Errichten und Betreiben von Windrädern oberhalb des Elbergrunds eingeleitet hat.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Zur Erinnerung: In dem sich bereits über mehrere Jahre hinziehenden Rechtsstreit zwischen dem Kreis und der Altus AG, die die Windkraftanlagen auf dem Hümmerich errichten will, hatte das Verwaltungsgericht Koblenz zuletzt verfügt, dass sich beide Seiten über Art und Umfang der fehlenden Genehmigungsunterlagen einigen – und das Verfahren vorerst ruhen lassen.

Die BI Hümmerich hoffte, dass es dabei bliebe. Sie betont weiterhin, dass es sich beim Hümmerich und dem angrenzenden Elbachtal um besondere Schutzzonen für Fauna und Flora (Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet Westerwald, Natura 2000 und FFH-Gebiet) handelt. „Bedrohte Tier- und Pflanzenarten, die hier vorkommen, müssen nicht nur vor menschlichen Eingriffen wie Windanlagen bewahrt werden, sondern es muss auch aktiv dafür Sorge getragen werden, dass sie sich unbeeinträchtigt von zivilisatorischen Ambitionen weiter vermehren und verbreiten können“, so die BI.

Man habe in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, den Akteuren zu verdeutlichen, „dass der Hümmerich ein Kleinod der Natur ist, Teil einer heilen Landschaft, die von den geplanten Windanlagen zerstört würde, was einer ökologischen Katastrophe gleichkommt“, erklärt die BI in einer Pressemitteilung. Dass Graf Hatzfeldt als Grundeigentümer und die Altus AG als Errichter und Betreiber dieser geplanten Anlagen sich dem öffentlichen Rufen und Flehen der BI verschlossen hätten und sie dennoch weiterhin ihre zerstörerischen Pläne verfolgten, zeige deren „wahren Charakter“, schreibt die Initiative.

„Hier geht es nicht um Klimaschutz oder Bewahrung der Welt vor den Folgen des Klimawandels, sondern es geht nur ums Geld: Die Hatzfeldtsche Verwaltung, Vestas als Hersteller der Anlagen und die immer wieder in dubiosen Gesellschaften verstrickte Altus AG – sie alle sind Wirtschaftsunternehmen. Ihnen geht es nicht um CO2 oder ‚grünen‘ Strom. Es geht ihnen nur um Profit, sonst nichts. Ihnen ist egal, ob sie unsere Landschaft zerstören, seltene und geschützte Tiere töten, in unseren Wasserhaushalt eingreifen oder mit ihren Monsteranlagen die Gesundheit der Menschen hier gefährden. Windräder auf dem Hümmerich retten nicht das Weltklima, aber machen unsere Heimat viel weniger lebenswert“, so die BI.

Wenn nun das förmliche Genehmigungsverfahren eröffnet werde, dann bedeute dies, dass zunächst die Planungsunterlagen bis zum 28. Juli bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen und der Verbandsgemeindeverwaltung in Wissen ausliegen und dort von jedermann während der Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Die BI ruft Bürger dazu auf, davon Gebrauch zu machen. Während der Auslagefrist, und anschließend noch bis zum 30. August, könnten bei diesen Stellen Einwände erhoben werden, die dann bei einem Erörterungstermin am 28. Oktober im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung öffentlich behandelt werden. Die Inbetriebnahme der Windanlagen sei laut Kreisverwaltung „unmittelbar nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und nach Errichtung vorgesehen.“