Betzdorfer Schöffengericht sieht 33-Jährigen schuldig, sich an seinen Nichten vergangen zu haben - Verteidiger will Berufung: Betzdorfer Schöffengericht sieht 33-Jährigen schuldig: Drei Jahre Freiheitsstrafe für Missbrauch an Nichte
Betzdorfer Schöffengericht sieht 33-Jährigen schuldig, sich an seinen Nichten vergangen zu haben - Verteidiger will Berufung
Betzdorfer Schöffengericht sieht 33-Jährigen schuldig: Drei Jahre Freiheitsstrafe für Missbrauch an Nichte
Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren hat das Amtsgericht in Betzdorf am Montag, 26. April, einen 33-jährigen Syrer verurteilt. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Beatrice Haas sah es als erwiesen an, dass sich der Mann 2018 im Großraum Betzdorf an seinen minderjährigen Nichten (zur Tatzeit 12 und 14 Jahre alt) vergangen hat. Der Verteidiger will allerdings Berufung einlegen.
Lesezeit 2 Minuten
Im einzelnen wurde er wegen sexueller Belästigung, Nötigung, zwei Fällen von sexuellem Missbrauch der jüngeren Verwandten sowie wegen dreifachem sexuellen Übergriff unter Gewalt oder Gewaltandrohung verurteilt. Der Verteidiger des Angeklagten, der Rechtsanwalt Robert Boll aus Wissen, kündigte im RZ-Gespräch an, in Berufung gehen zu wollen.