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Kreis Altenkirchen

Beschluss des Verwaltungsgerichts: Kreis Altenkirchen darf Sportstätten nicht generell schließen

Von Markus Kratzer
Nichts geht derzeit auch auf Tennisplätzen im Kreis, wie hier in Altenkirchen. Der Jurist Michael Weber aus Wissen hat Widerspruch gegen die generelle Schließung aller Sportstätten im AK-Land eingelegt – und vor dem Verwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt.  Foto: Heinz-Günter Augst
Nichts geht derzeit auch auf Tennisplätzen im Kreis, wie hier in Altenkirchen. Der Jurist Michael Weber aus Wissen hat Widerspruch gegen die generelle Schließung aller Sportstätten im AK-Land eingelegt – und vor dem Verwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Foto: Heinz-Günter Augst

Die generelle Schließung aller Sportanlagen im Kreis, wie sie in der Allgemeinverfügung vom 26. März angeordnet wurde, ist offensichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens entschieden und somit einem Widerspruch des Wissener Juristen Michael Weber in Teilen stattgegeben (Aktenzeichen 3 L 284/ 21.KO). Wir sprachen darüber mit dem Notar, der zudem ehrenamtlicher Sportkreisvorsitzender im AK-Land ist.

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Warum sind Sie gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises vorgegangen? Mit der Allgemeinverfügung wurden alle öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen. Sportausübung ist dort weder mit einem Angehörigen eines fremden noch des eigenen Hausstandes und auch nicht allein möglich. Dies gilt selbst für kontaktlose Sportarten wie Golf, Tennis oder Leichtathletik, die „auf Abstand“ ...