Die generelle Schließung aller Sportanlagen im Kreis, wie sie in der Allgemeinverfügung vom 26. März angeordnet wurde, ist offensichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens entschieden und somit einem Widerspruch des Wissener Juristen Michael Weber in Teilen stattgegeben (Aktenzeichen 3 L 284/ 21.KO). Wir sprachen darüber mit dem Notar, der zudem ehrenamtlicher Sportkreisvorsitzender im AK-Land ist.