Gefährdung durch Kampfmittel: Landesordnungsbehörde pocht auf eine fachgerechte Räumung des Geländes: Behörde bleibt hart: Die Sicherheit auf dem Stegskopf hat Vorrang
Gefährdung durch Kampfmittel: Landesordnungsbehörde pocht auf eine fachgerechte Räumung des Geländes
Behörde bleibt hart: Die Sicherheit auf dem Stegskopf hat Vorrang
Nach Einschätzung der ADD ist auf dem gesamten Stegskopf-Gelände von einer „außerordentlich hohen Kampfmittelbelastung“ auszugehen. Bisherige Funde hätten dies bestätigt. Die Landesordnungsbehörde hält daher an ihrem Standpunkt fest: Ohne vorherige fachgerechte Räumung könne aus Sicherheitsgründen keine weitere Wegefreigabe erfolgen. Archivfoto: Markus Döring Markus Döring
Kreis Altenkirchen. Der Stegskopf bleibt für Wanderer und Radfahrer nach wie vor weitgehend tabu – die Nachricht zu Wochenbeginn war ein neuerlicher Schlag ins Kontor all jener, die auf eine baldige Öffnung weiterer Wege auf dem früheren Truppenübungsplatz gehofft hatten. Nun meldet sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zu Wort. In einer Pressemitteilung erläutert die Landesordnungsbehörde, warum sie das Betretungsverbot auf dem Stegskopf weiter aufrechterhält.
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Darin heißt es, der Truppenübungsplatz sei jahrzehntelang intensiv militärisch genutzt worden, insbesondere auch nach dem Krieg durch alliierte Streitkräfte unkoordiniert für Schießübungen. Daher sei auf dem gesamten Gelände von einer außerordentlich hohen Kampfmittelbelastung auszugehen.