Altenkirchen. Er soll in zwei Fällen Widerstand gegen Polizisten geleistet haben, die Beamten beleidigt und tätlich angegriffen – und beim ersten Vorfall zusätzlich noch bespuckt und bedroht haben. Wegen dieser Vorwürfe musste sich ein 52-Jähriger aus dem Unterkreis am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Altenkirchen verantworten – zum dritten Mal. Denn die Verhandlung gegen den Westerwälder musste zuvor bereits zweimal ergebnislos abgebrochen werden.
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Beim ersten Termin unterlief er durch sein aggressives Verhalten alle Versuche einer strukturierten Befragung durch Richter Volker Kindler, am Ende des zweiten Termins stand die Erkenntnis, dass eine psychologische Begutachtung zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erforderlich ist, der in beiden Fällen stark alkoholisiert war.