Forstamt erfasste kreisweit 40 Bezirke - Ortsbegehungen für Verpächter, Waldbesitzer und Pächter
Aufschluss über Schäden: Verbissgutachten für Altenkirchener Wald
Am Beispiel dieser aufgeforsteten Revierfläche nahe Eichelhard/Idelberg, die sehr gerne von Rehwild aufgesucht wird, erläuterten Forstamtsleiter Michael Weber, Forstwirtschaftsmeister Kevin Scherbarth, Jagdpächter Helmut Bruck und Forstamtsmitarbeiterin Lena Wendt (von rechts) die kreisweite Erstellung der Verbissgutachten.
Julia Hilgeroth-Buchner

Kreis Altenkirchen. Die Aufforstung der heimischen Wälder spielt gerade nach den trockenen Jahren und der Borkenkäferkrise eine wichtige Rolle im Kreis Altenkirchen. Unabhängig davon, ob eine natürliche oder eine künstliche Verjüngung vorliegt, kann der Verbiss durch Rehwild jedoch erhebliche Schäden hinterlassen und die Aufforstungsbemühungen stark zurückwerfen.

Lesezeit 4 Minuten
In den Monaten März und April führten die Mitarbeiter des Forstamtes Altenkirchen deshalb die Außenaufnahmen zur Erstellung der forstbehördlichen Stellungnahmen gemäß Paragraf 31 (7) des Landesjagdgesetzes durch, bei denen der im Winter entstandene Verbiss an jungen Waldbäumen in einem vorgegebenen Raster erfasst wurde, um im Anschluss jagdbezirksweise ausgewertet zu werden.

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