Kreis Altenkirchen

Auch im Kreis Altenkirchen: Als „Spaziergänge“ getarnte Demonstrationen erneut untersagt

Sogenannte „Montagsspaziergänge“ bleiben untersagt.  Foto: Augst
Sogenannte „Montagsspaziergänge“ bleiben untersagt. Foto: Augst

Mit einer neuen Allgemeinverfügung, die am Montag in Kraft tritt, untersagt die Kreisverwaltung Altenkirchen erneut als „Spaziergänge“ deklarierte unangemeldete Demonstrationen für das gesamte Kreisgebiet. Konkret benannt wird der „am Montag, den 3. Januar 2022 um 18 Uhr geplante und beworbene, aber nicht angemeldete sog. ,Montagsspaziergang' in Altenkirchen“.

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Neu im Vergleich zur vorangegangenen Verfügung ist, dass für eine ganze Woche – bis Sonntag, 9. Januar – jegliche thematisch vergleichbaren Ersatzversammlungen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, verboten werden.

Begründet wird das Verbot mit den Erfahrungen der vergangenen beiden Wochen. Insbesondere die Erkenntnisse von Polizei und Ordnungsbehörden bei der ebenfalls bereis untersagten Versammlung am Montag Altenkirchen hätten gezeigt, dass der Erlass einer weiteren Verfügung unumgänglich ist, da von den Teilnehmern offenkundig gegen Gesetz und Corona-Bekämpfungsverordnung verstoßen wurde. Auffällig sei den Ordnungskräften die hohe Zahl von Autos mit fremden Kennzeichen, die am Ausgangspunkt parkten, erschienen.

Zu finden ist die Verfügung unter kreis-ak.de/Öffentliche-Bekanntmachung