Auch im Kreis Altenkirchen: Als „Spaziergänge“ getarnte Demonstrationen erneut untersagt
Neu im Vergleich zur vorangegangenen Verfügung ist, dass für eine ganze Woche – bis Sonntag, 9. Januar – jegliche thematisch vergleichbaren Ersatzversammlungen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, verboten werden.
Begründet wird das Verbot mit den Erfahrungen der vergangenen beiden Wochen. Insbesondere die Erkenntnisse von Polizei und Ordnungsbehörden bei der ebenfalls bereis untersagten Versammlung am Montag Altenkirchen hätten gezeigt, dass der Erlass einer weiteren Verfügung unumgänglich ist, da von den Teilnehmern offenkundig gegen Gesetz und Corona-Bekämpfungsverordnung verstoßen wurde. Auffällig sei den Ordnungskräften die hohe Zahl von Autos mit fremden Kennzeichen, die am Ausgangspunkt parkten, erschienen.
Zu finden ist die Verfügung unter kreis-ak.de/Öffentliche-Bekanntmachung