Angeklagter manipulierte Materialrechnung seines Arbeitgebers: 3600 Euro Geldstrafe − Mittlerweile ist er selbstständig tätig
Amtsgericht Altenkirchen verhängt Geldstrafe: Betrugsopfer als Kunden zurückgewonnen

Altenkirchen/Flammersfeld. 3600 Euro Geldstrafe wegen Betrug und Urkundenfälschung: So lautet das Urteil, dass Richter Volker Kindler gestern am Amtsgericht Altenkirchen gegen einen Angeklagten aus der früheren Verbandsgemeinde Flammersfeld verhangen hat. Der Familienvater gab gleich zu Verhandlungsbeginn zu, dass er seinen früheren Arbeitgeber, ein Bauunternehmen aus dem Raum Koblenz, beziehungsweise einen Kunden desselben mithilfe einer manipulierten Rechnung über eine Materiallieferung betrogen hat. Dazu gab er als Zahlungsempfängerin seine Frau an, über deren Konto er verfügen konnte und behielt das eingegangene Geld für sich, statt es an seinen Arbeitgeber weiterzuleiten – es sollte das Startkapital für den Schritt in die Selbstständigkeit sein, wie er selbst vor Gericht zu seinem Motiv sagte.

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Der entstandene Schaden lag allerdings nicht, wie von der Staatsanwaltschaft unterstellt, bei 10.000 Euro, sondern bei 6000 Euro, und einen Großteil dieser Summe hat der Angeklagte auch bereits an den geschädigten Kunden zurückgezahlt. Das war nicht der einzige Grund für Richter Kindler, von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, abzusehen.

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