Es war eine ziemlich chaotische „Wohngemeinschaft“, die sich im November 2019 im alten Forsthaus in Altenkirchen, einem unbewohnten und zurückstehenden Gebäude an der Kölner Straße nahe der Aral-Tankstelle, zusammengefunden hatte. Nun beschäftigte deren Treiben das Altenkirchener Amtsgericht.