Alleinerziehende muss nach Arge-Panne viel Geld zurückzahlen
Kreis Altenkirchen – Muss eine Empfängerin von Grundsicherung auf ihrem Bescheid erkennen, ob Kindergeld, das sie beim Antrag angegeben hat, bei der Leistungsgewährung angerechnet ist? Darf die „Arbeitsgemeinschaft zur Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch“ (Arge) Geld zurückverlangen, das wegen eines von ihr begangenen Fehlers zu viel gezahlt wurde? Um diese Fragen ging es nun bei einer Verhandlung vor dem Sozialgericht in Koblenz.
Lesezeit: 1 Minute
Kreis Altenkirchen - Muss eine Empfängerin von Grundsicherung auf ihrem Bescheid erkennen, ob Kindergeld, das sie beim Antrag angegeben hat, bei der Leistungsgewährung angerechnet ist? Darf die „Arbeitsgemeinschaft zur Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch“ (Arge) Geld zurückverlangen, das wegen eines von ihr begangenen Fehlers zu viel gezahlt wurde? Um ...
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