In der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain erfolgt die Alarmierung anhand der Alarm- und Einsatzpläne aus 2015 für die Alt-VG Betzdorf. Die darin genannten Regelungen werden derzeit 1:1 auf die Alt-VG Gebhardshain angewandt. Ein gemeinsamer Alarm- und Einsatzplan für die Gesamt-VG soll erarbeitet werden.
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Einfließen sollen die Ergebnisse des Hochwasserschutzkonzeptes. Im Ergebnis heißt das: Entsprechende Warnmeldungen die eingehen bzw. bei bestimmten Pegelstandhöhen erfolgt eine Alarmierung entsprechend dem Plan. Bei der Hochwassersituation erfolgt im Bereich der Alt-VG Gebhardshain keine Alarmierung anhand bestimmter Meldehöhen (da dort nicht vorhanden), sondern aufgrund von Alarmierung durch die Rettungsleitstelle.