Alarmierungs- und Einsatzpläne
Einfließen sollen die Ergebnisse des Hochwasserschutzkonzeptes. Im Ergebnis heißt das: Entsprechende Warnmeldungen die eingehen bzw. bei bestimmten Pegelstandhöhen erfolgt eine Alarmierung entsprechend dem Plan. Bei der Hochwassersituation erfolgt im Bereich der Alt-VG Gebhardshain keine Alarmierung anhand bestimmter Meldehöhen (da dort nicht vorhanden), sondern aufgrund von Alarmierung durch die Rettungsleitstelle.
Dabei wird sich, je nach Schadensereignis, der Rettungsleitstelle oder aber der örtlichen Alarmierung bedient. Alle Schritte ab Alarmierung werden durch den Wehrleiter vor Ort, nach Bedarf entsprechend durch den Fachbereichsleiter Bürgerdienste in Rücksprache mit dem Bürgermeister/Beigeordneten koordiniert.