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Altenkirchen
Alarm- und Einsatzplan für die Verbandsgemeinde Altenkirchen: Einem Stromausfall besser begegnen
Von unserem Redakteur Volker Held
Die Rechtsgrundlage für die Ausarbeitung ist im Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz zu Hause. Es wird allgemein das Erstellen von Alarm- und Einsatzplänen für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe vorgeschrieben. Darüber hinaus empfiehlt das Mainzer Innenministerium den Feuerwehren, Vorkehrungen ...