Kreis Altenkirchen

Änderung der Abfuhrtage: Müllabfuhr könnte im Januar später kommen

Einer neuen Tourenplanung folgend, holen die Fahrzeuge des Abfallwirtschaftsbetriebs den Abfall ab kommendem Jahr an anderen Tagen ab als bislang üblich.
Einer neuen Tourenplanung folgend, holen die Fahrzeuge des Abfallwirtschaftsbetriebs den Abfall ab kommendem Jahr an anderen Tagen ab als bislang üblich. Foto: AWB

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Altenkirchen informiert darüber, dass es bei der Mehrzahl der Haushalte ab dem Jahreswechsel aufgrund einer geänderten Abfuhrplanung im Bereich der Abfallentsorgung zu geänderten Abholtagen kommen wird.

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Die zum Jahresbeginn in Kraft tretende neue Tourenplanung war nach vielen Jahren erforderlich geworden, um den geänderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden sowie auch insbesondere die Lkw-Fahrwege zu optimieren und darüber einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch die Nacharbeit von eventuellen Reklamationen ist gemäß der neuen Planung einfacher.

Die Umstellung auf die neue Tourenplanung bringt leider aber als „Einmaleffekt“ in der Umstellungsphase Anfang Januar mit sich, dass der Zeitraum zwischen letzter Leerung in 2021 und erster Leerung in 2022 einmalig länger sein kann als sonst üblich. Damit sich für die Bürger daraus keine Nachteile ergeben, haben der Abfallwirtschaftsbetrieb und das beauftragte Unternehmen Remondis Mittelrhein folgende Regelungen erlassen.

  • Bioabfall: Durch die fehlenden Mengen aus dem Gartenbereich wird das Volumen der Bioabfalltonnen für Anfang Januar als ausreichend angesehen.
  • Papier, Pappe, Kartonagen (PPK): Im Bereich der blauen Altpapiertonnen wird auf die Beistellmöglichkeit von Kartons verwiesen. Darüber können eventuell bestehende Mehrmengen bei der ersten Abholung von PPK im Januar ordnungsgemäß der Verwertung zugeführt werden. Eine kostenlose Annahme von PPK-Mengen in unbegrenzter Menge am Wertstoffhof in Nauroth ist ebenfalls möglich.
  • Gelbe Tonne (Verpackungen): Mehrmengen an Verpackungsmaterialien können durch Beistellung von Gelben Säcken zu den Gelben Tonnen einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeleitet werden. Gelbe Säcke erhalten Sie bei Bedarf über die bekannten Verteilstellen (siehe Umweltkalender, Abfall-App oder Homepage www.awb-ak.de).
  • Restabfall: Die Restabfallfraktion wird von den Verantwortlichen als die eigentlich kritische Abfallfraktion angesehen. Daher gilt hier bis zum 28. Januar nachfolgende Sonderregelung: Im Januar werden alle Beistellungen an stabilen Abfallsäcken (häufig blaue Säcke) am Abholtag, neben den Restabfalltonnen stehend, mitgenommen. Die Abfallsäcke müssen dabei fest zugeschnürt sein und müssen wohlgemerkt neben der bereitgestellten befüllten (grauen) Restabfalltonne stehen.

Bei Beachtung dieser Hinweise in der Umstellungsphase dürften keinerlei Entsorgungsengpässe entstehen, so der AWB.

Bei Rückfragen wendet man sich an die Abfallberatung oder den Bürgerservice unter 02681/ 81-3070 oder -3033. Möglich ist auch die Kontaktaufnahme per E–Mail an abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder an die E-Mail-Adresse bestellannahme@awb-kreis-ak.de.