Kirchen-Wehbach

Abkochgebot in Wehbach: Trinkwasser mit Keimen belastet

Trinkwasser
In Teilen des Kirchener Stadtteils Wehbach gilt das Abkochgebot. Durch einen Rohrbruch wurde das Trinkwasser mit Keimen belastet. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa-Bildfunk/dpa

Wegen eines Rohrbuchs im Bereich des Kirchener Ortsteils Wehbach werden die Anwohner bestimmter Straßen gebeten, das Leitungswasser vor dem Gebrauch abzukochen. Wie lange die Wehbacher das Wasser abkochen müssen, nennen die Verbandsgemeindewerke nicht.

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Das Trinkwasser in mehreren Bereichen des Kirchener Ortsteils Wehbach ist mit Keimen belastet. Das schreibt die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen in einer Pressemitteilung am frühen Freitagnachmittag. Bürger werden gebeten, das Wasser vorher abzukochen. Welche Straßen alle betroffen sind.

Grund für das Abkochgebot ist ein Rohrbuch im Bereich des Kirchener Ortsteils Wehbach. Infolgedessen wurde das Trinkwasser E.coli-Bakterien und coliformen Keimen verunreinigt, so die Verwaltung. Betroffen sind nur die nachfolgend aufgeführten Straßen:

Ortsteil Wehbach: Adolf-Kolping-Straẞe, Oberstraße, Freusburger Straße ab Hausnummer 9, Wehbachstraße 33 a, Glückaufstraße, Buchenhofstraße

Bereich Grindel: Ahornweg, Eichenweg, Eschenweg, Birkenweg, Buchenweg

Bereich Brühlhof: Am Buschert Hausnummer 23 bis 31, Friedrichstraße Hausnummer 2, 4 und 6

Für die Haushalte in den betroffenen Gebieten gelte ein Abkochgebot. Dies bedeute, das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens fünf Minuten sprudelnd kochen zu lassen: Zubereitung von Nahrung beziehungsweise Essen, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke; Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst; Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken; Zähneputzen; medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)

Das gekochte und so weit wie nötig abgekühlte Wasser kann wie bisher verwendet werden, schreibt die VG-Verwaltung weiter. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für Haustiere und Vieh benötigt man kein abgekochtes Wasser, ebenso wenig für die Toilettenspülung.

Zusätzlich wird eine Desinfektion des Trinkwassers mit einem Desinfektionsmittel (zwölfprozentige Chlorbleichlauge) vorgenommen. Es kann hierdurch zu Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen kommen. Eine zusätzliche Gesundheitsgefahr besteht hierdurch nicht.

Diese Anordnung gilt bis auf Widerruf. Über die Aufhebung des Abkochgebots werde über die verschiedenen Medienkanäle informiert. Die Verbandsgemeindewerke bitten um Verständnis. red