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Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erwartet viel Ärger
In Zukunft soll ab Januar 2024 zur Deckung der Kosten des Ausbaus der „wiederkehrende Straßenausbaubeitrag“ (wkS) für bereits erstmalig hergestellte und in der Baulast der Gemeinden stehende Verkehrsanlagen erhoben werden. Durch den wkS muss der einzelne Anlieger öfter zahlen, nämlich dann, wenn irgendwo im Abrechnungsgebiet an einer Straße gebaut wird. ...