Neues Gesetz gilt ab Januar: Treffen der Ortsbeiräte lässt Fragen offen: Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erwartet viel Ärger
Neues Gesetz gilt ab Januar: Treffen der Ortsbeiräte lässt Fragen offen
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erwartet viel Ärger
Wenn es so wie auf unserem Archivfoto von der Hauptstraße in Bad Neuenahr einmal vor der eigenen Haustür aussieht, wird es für die direkten Anwohner nicht mehr so teuer. Dank wiederkehrender Straßenausbaubeiträge zahlen alle Bürger im sogenannten Abrechnungsgebiet mit. Foto: Jochen Tarrach Jochen Tarrach
Es ist ein dicker Brocken, den die Landesregierung da bereits am 5. Mai 2020 den Kommunen im Land mit der zwingenden Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages aufgeladen hat. Es geht um das Gesetz zur Abschaffung von Einmalbeiträgen der Bürger beim Ausbau der Straße vor dem eigenen Grundstück.
In Zukunft soll ab Januar 2024 zur Deckung der Kosten des Ausbaus der „wiederkehrende Straßenausbaubeitrag“ (wkS) für bereits erstmalig hergestellte und in der Baulast der Gemeinden stehende Verkehrsanlagen erhoben werden. Durch den wkS muss der einzelne Anlieger öfter zahlen, nämlich dann, wenn irgendwo im Abrechnungsgebiet an einer Straße gebaut wird.