Ahrtal

Wiederaufbau: Experten standen Flutopfern Rede und Antwort bei Versicherungs- und Baufragen

Von Judith Schumacher
So sah es in vielen Häusern kurz nach den Flutwellen im Ahrtal aus. Jetzt geht es um den Wiederaufbau der Immobilien und darum, mit den Versicher­ungen die Fragen der Kostenübernahme zu klären.
So sah es in vielen Häusern kurz nach den Flutwellen im Ahrtal aus. Jetzt geht es um den Wiederaufbau der Immobilien und darum, mit den Versicher­ungen die Fragen der Kostenübernahme zu klären. Foto: Tarrach

Wie und wann saniere ich was in meinem Zuhause nach der Flut? Wer kommt für die Schäden auf? Wie handle ich rechtssicher gegenüber der Versicherung?

Lesezeit: 4 Minuten
Anzeige

Viele Betroffene haben zur Klärung ihrer Fragen jetzt das Expertenforum der Energieagentur Rheinland-Pfalz genutzt, das in Kooperation mit Fachexperten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, der Ahrtalwerke, des Fachverbandes Sanitär- Heizung und Klimatechnik Rheinland-Rheinhessen und der Handwerkskammer Koblenz online zur Verfügung stand.

An vereinzelten Standorten der Kreisstadt und in Sinzig waren Bürger zugeschaltet, konnten sich jedoch auch online von zu Hause aus beteiligen. Eine Ansage machte Christopher Vianden von den Ahrtalwerken: „Wir werden einen Großteil von Bad Neuenahr im Oktober/November versorgen können, schon am 19. August lag unsere Wiederversorgungsquote bei 100 Prozent. Wir sind aktuell dabei, unser Versorgungsnetz kurzfristig auszubauen, um den Bewohnern ein Angebot mit Fernwärme machen zu können.“

So könnte sehr schnell eine provisorische Versorgung vorübergehend durch mobile Kesselanlagen erreicht werden, um Haushalte dann kurz und langfristig an die Fernwärme anzuschließen. Das Ausbaugebiet des Netzes zieht sich von der Erich-Kästner-Schule bis hin zum Wohnstift Augustinum im südlichen Bereich der Ahr, auf der nördlichen Seite ab der Berufsbildenden Schule über den Bahnhofsvorplatz, Wendelinusstraße weiter Richtung Kreuzstraße und Edith-Stein-Straße bis Lindenstraße. Die Nord-Süd-Verbindung stelle aktuell die Wolfgang-Müller-Straße dar.

Aufgrund der Wichtigkeit der Sebastianstraße als Verkehrsachse könne es aber noch einige Jahre dauern, bis diese angeschlossen werden könnte. „Wir werden nicht das gesamte Ahrtal mit Fernwärme versorgen können, das gilt jetzt nur für Bad Neuenahr“, so Vianden gegenüber der RZ.

Viele Fragen bezogen sich auf die Vorgehensweise gegenüber Versicherungen.

Was tun, wenn die Versicherung möchte, dass Proben von dem Estrich gezogen werden? Experte Michael Wortberg vom Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz: „Da würde ich zunächst nicht widersprechen, wenn das ganze Prozedere bis zur Klärung aber zu lange dauert und das Haus unbewohnbar ist, dann würde ich darauf hinweisen, dass eine Hotelunterkunft notwendig ist.“

Was tun, wenn eine Versicherung eine Vorauszahlung geleistet hat und Nachweise dafür fordert , ob das Geld auch für den Schaden verwendet wurde? Dies soll man bestenfalls durch einen Sachverständigen prüfen lassen.

Doch was, wenn man keine Fachfirmen bekommt und selbst die Arbeiten durchgeführt hat? Dann wird es kompliziert, und man muss das mit Sachverständigen und der Versicherung ausdiskutieren. Man braucht für alles Rechnungen, für Fliesen, Bauholz, was man gekauft hat, Quittungen und jede Menge Fotos vorhalten. Dokumentation ist das A und O.

Wie rechnet man die viele Arbeitsleistung der freiwilligen Helfer ab? Dazu gibt es bislang keine gemeingültige Antwort. Die Betroffenen sollten aber dokumentieren, was getan wurde und dann eine Fachfirma suchen, die ausrechnet, was für einen Stundenlohn ungelernte oder angelernte Arbeitskräfte erhalten.

Wie kann die Gesamtschadenssumme festgestellt werden, um 80 Prozent der Förderung zu bekommen? „Sie werden um ein supergutes Großgutachten nicht herumkommen, da würde ich mich aber nicht an Versicherer wenden, sondern um Empfehlungen der Handwerkskammer von vereidigten Gutachtern bitten“, so Michael Wortberg.

Wenn man vor der Flut einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben hat, und will nach der Überschwemmung vom Kaufvertrag zurücktreten, wer kommt dann für die angefallenen Kosten beim Notar und dem Grundbuchamt auf? „Einigen sie sich mit der Verkäuferin, denn ansonsten kommen noch jeweils Anwaltskosten auf sie zu“, so Wortberg.

Was tun, wenn der Verputzer sagt, nicht die halbe, sondern die ganze Wand muss neu gemacht werden, um keine Übergänge zu sehen? In dem Fall ist die Bestätigung der Fachfirma einzureichen, um den Gesamtverputz bezahlt zu bekommen. Ein Gutachter könnte aber dennoch zu dem Schluss kommen, dass es mit dem Überstreichen der Übergänge getan ist.

Weiter ging es mit Fragen zum Trocknen von Wohngebäuden und deren Wiederherstellung, wobei Werner Ehl, Bernhard André und Hans Weinreuter vom Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Rede und Antwort standen. Angesichts möglicher weiterer Überflutungen empfahl etwa Bernhard André, statt schwimmendem Estrich eine Leichtbauweise mit Trockenestrichen, die leicht zu entfernen sind.

Wie trocknet man ein Gebäude am besten und wie findet man den Grad der Trocknung heraus? Da gibt es keine pauschale Antwort, es kommt auf die Materialien und die individuellen Gegebenheiten an. Hier hatte der zugeschaltete Sanitär- und Heizungsfachmann Helmut Gosert die Antwort: „Sie müssen immer wieder messen, jede qualifizierte Fliesenfirma hat geeignete Geräte, bei denen sie nach kurzer Zeit einen Wert haben, der stimmt.“ Er verwies darauf, dass bei kühleren Außentemperaturen das Trocknungspotenzial viel höher als im Sommer sei.

Verschiedene Tipps, wie mit verunreinigten und verschimmelten Wänden umzugehen ist, hatten die Experten. So riet Werner Ehl: Möglichst schnell entkernen und trocknen, dann entsteht nicht so schnell Schimmel, ansonsten gäbe es Hausmittel wie 80-prozentigen Alkohol (besser als 90-prozentiger), Essigsäure oder Bauchemie. Vorsicht sei geboten bei „guten Bakterien“, die als Wundermittel angeboten werden. André: „Es gibt sogenannte effektive Mikroorganismen als biologische Katastrophenhilfe. Die einen schwören darauf, andere warnen davor. Man sollte das aber auf keinen Fall selber machen und tunlichst die Finger davon lassen.“ Abgeraten wurde auch von thermischer Desinfektion, die erstens nur oberflächlich wirke und zweitens nicht ungefährlich sei. Bei Verunreinigungen käme man kaum um eine Probeentnahme herum. Ratsam wäre, sich an die jeweiligen Hersteller etwa von Dämmstoffen zu wenden oder an die Handwerker, die das jeweilige Gewerk hergestellt haben. Es könne keine belastbare gemeingültige Aussage gemacht werden. Ehl: „Es kommt darauf an, was eingedrungen ist, etwa wenn nebenan ein Öltank ausgelaufen ist, oder wie der Durchfeuchtungsgrad ist.“ Und wie Andrés ergänzte: „Wenn der Putz vorher schon Risse hatte, drohen Frostschäden.“ Bei Ausblühungen von Salzen seien diese abzubürsten und zu entsorgen, da sie zum einen mauerwerksschädlich sind und andererseits den Trocknungsgrad nach unten hin verfälschen.

Für Fragen ist die Energieagentur weiter erreichbar. Derzeit wird in Kooperation mit dem Deutschen Energieberaternetzwerk eine Plattform aufgebaut, die in Kürze verfügbar sein soll. Hier würden mit Fachleuten individuelle Sanierungsfahrpläne erstellt, die auch Voraussetzung für gewisse Fördermöglichkeiten sind.

Informationen für Betroffene gibt es bei der Verbraucherzentrale unter Telefon 06131/ 284 88 68 (freigeschaltet montags 10 bis 13 Uhr, mittwochs 14 bis 17 Uhr)