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Rheinland-Pfalz

Wiederaufbau an der Ahr: Recht auf Vorkauf für Gemeinden und Städte?

Von Manfred Ruch, Uli Adams
Die Flutkatastrophe an der Ahr (unser Foto zeigt Zerstörungen in dem Ort Schuld).
Die Flutkatastrophe an der Ahr (unser Foto zeigt Zerstörungen in dem Ort Schuld). Foto: picture alliance/dpa

Beim Wiederaufbau an der Ahr ist es dem geschäftsführenden Direktor beim Landkreistag, Burkhard Müller, wichtig, dass betroffene Gemeinden und Städte auch ein Vorkaufsrecht für geschädigte Immobilien erhalten, damit diese von Investoren nicht in großem Stil aufgekauft werden. Dazu brauchten die Kommunen aus dem Wiederaufbaufonds allerdings auch ausreichende Mittel, um ein Vorkaufsrecht auch wahrnehmen zu können, um notfalls einen Ausverkauf von Heimat zu verhindern.

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Vor allem in Bad Neuenahr-Ahrweiler sind die Bodenpreise vor der Flutkatastrophe auf ein äußerst hohes Niveau gestiegen. Dass nun „unseriöse“ Immobilienkäufer im Stadtgebiet unterwegs sind, um die Ausnahmesituation für den massiven Ankauf zerstörter Häuser und betroffener Grundstücke zu nutzen, kann aber derzeit Bürgermeister Guido Orthen (CDU) an dem „bislang in ...