Investoren haben offenbar kahl gefallene Borkenkäferflächen im Wald im Blick - Eile bei Neubaugebiet geboten
Wieder Anfragen für Windräder in Weibern: Investoren haben offenbar kahle Borkenkäferflächen im Wald im Blick
Windrad im Sonnenaufgang
Windräder stehen während des Sonnenaufgangs auf einem Feld. Immer mehr Anleger an den Aktienbörsen interessieren sich für Nachhaltigkeitsfonds. Foto: Tom Weller/dpa
Tom Weller/dpa. dpa

Weibern. Die Zeit für die Ortsgemeinde Weibern drängt: Bis zum Ende des Jahres muss das Verfahren für den Bebauungsplan „Auf Buschacker II“ abgeschlossen sein. Um diese Frist einhalten zu können, ist eine erneute Offenlage notwendig, weil sich zwei wesentliche Änderungen ergeben haben. Dabei dürfen Stellungnahmen nur zu den Änderungen abgegeben werden, die Dauer der Offenlage wird auf 14 Tage verkürzt. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, werden Stellungnahmen nur von unmittelbar berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erwartet.

Lesezeit 2 Minuten
Worum geht es? Bei der Versteigerung einer im Baugebiet befindlichen Parzelle blieb die Gemeinde erfolglos. Damit der neue Eigentümer per Beitragsbescheide zu Erschließungskosten herangezogen werden kann, muss in der Textfestsetzung des Bebauungsplans eine Zuordnungsfestsetzung aufgenommen werden.

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