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Bad Neuenahr-Ahrweiler/Bonn

Wenn das Warten ein Ende findet: Todeserklärung von Flutopfern kann für Angehörige hilfreich sein

Die Flutkatastrophe hat 134 Menschen im Ahrtal das Leben gekostet, über 100 Menschen galten kurz nach dem Hochwasser als vermisst. Seitdem hat sich die Zahl der Vermissten deutlich reduziert, aktuell werden im Kreis Ahrweiler noch zwei Männer vermisst. Für einen von ihnen wurde jüngst beantragt, ihn für tot zu erklären (die RZ berichtete). Was hat es mit dieser Todeserklärung auf sich hat, erklärt ein Experte.

Von Claudia Voß
Lesezeit: 3 Minuten
Eine Praxis, die für Außenstehende mitunter pietätlos erscheinen mag, rechtlich jedoch durchaus geboten ist. „Solange keine Todeserklärung für eine nicht mehr auffindbare Person vorliegt, gibt es für Angehörige weder emotionale noch erbrechtliche Klarheit“, fasst Alexander Knauss, Rechtsanwalt und Geschäftsführender Partner der Bonner Anwaltskanzlei Meyer-Köring, im Gespräch mit der RZ die ...