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Bad Neuenahr-Ahrweiler/Bonn
Wenn das Warten ein Ende findet: Todeserklärung von Flutopfern kann für Angehörige hilfreich sein
Eine Praxis, die für Außenstehende mitunter pietätlos erscheinen mag, rechtlich jedoch durchaus geboten ist. „Solange keine Todeserklärung für eine nicht mehr auffindbare Person vorliegt, gibt es für Angehörige weder emotionale noch erbrechtliche Klarheit“, fasst Alexander Knauss, Rechtsanwalt und Geschäftsführender Partner der Bonner Anwaltskanzlei Meyer-Köring, im Gespräch mit der RZ die ...