Elfte Corona-Verordnung des Landes und die daraus abgeleiteten Regeln für den Kreis Ahrweiler
Was bedeutet die neue Corona-Verordnung für den Kreis Ahrweiler? Weihnachtsmärkte unter Auflagen erlaubt
Momentan wird darüber diskutiert, wie die Uferlichter 2020 stattfinden können. Foto: Archiv Vollrath
Hans-Jürgen Vollrath

Kreis Ahrweiler. Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes steht. Was heißt das für den Kreis Ahrweiler? Die ab Mittwoch, 16. September, gültigen Regeln in Stichworten:

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AHA: Allgemein gelten weiter strikt die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske). Abstandsregeln: Aktuell dürfen bis zu zehn Personen oder Gruppen aus zwei Hausständen gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein.

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