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Kreis Ahrweiler
Was bedeutet die neue Corona-Verordnung für den Kreis Ahrweiler? Weihnachtsmärkte unter Auflagen erlaubt
AHA: Allgemein gelten weiter strikt die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske).
Abstandsregeln: Aktuell dürfen bis zu zehn Personen oder Gruppen aus zwei Hausständen gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein. Zu anderen Gruppen aus weiteren Haushalten ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Schutzvisiere: Beschäftigte im Einzelhandel und in der ...