Sinzig
Verwarnung wegen "Leichtfertiger Geldwäsche"

Sinzig - Mit einem kuriosen Fall von Geldwäsche musste sich das Amtsgericht Sinzig befassen: Die Täterin war sich ihrer Tat überhaupt nicht bewusst.

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Sinzig – Mit einem kuriosen Fall von Geldwäsche musste sich das Amtsgericht Sinzig befassen: Die Täterin war sich ihrer Tat überhaupt nicht bewusst.Die 30-jährige Angeklagte aus dem Ahrkreis wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche verwarnt und zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, die allerdings 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ressort und Schlagwörter

Kreis Ahrweiler

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