Bad Neuenahr-Ahrweiler
Verjährt: Maschendrahtzaun hat 46 Jahre später Folgen
N.N.

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am Anfang stand ein Maschendrahtzaun, am (vorläufigen) Ende ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz, das der beklagten Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler recht gibt.

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Ein Rechtsstreit zwischen einem Grundstückseigentümer und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, der auf einen Vorgang vor 46 Jahren zurückgeht, ist vom Verwaltungsgericht Koblenz zugunsten der Stadt entschieden worden (Urteil vom 21. Juni 2016, 1 K 852/15.

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Kreis Ahrweiler

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