Koblenz/Kreis Ahrweiler – Niederlage für den Kreis Ahrweiler: Im November wollen Neonazis durch Remagen marschieren. Doch die Kreisverwaltung hat den „Gedenkmarsch“ verboten. Jetzt muss sie das Verbot aber wohl zurücknehmen. Grund: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass das Verbot nicht rechtmäßig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kreis kann es noch anfechten.
Lesezeit: 1 Minute
Koblenz/Kreis Ahrweiler - Niederlage für den Kreis Ahrweiler: Im November wollen Neonazis durch Remagen marschieren. Doch die Kreisverwaltung hat den „Gedenkmarsch“ verboten. Jetzt muss sie das Verbot aber wohl zurücknehmen. Grund: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass das Verbot nicht rechtmäßig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kreis ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.