Plus
Sinzig

Trotz Urteil: „Am Teich“ in Sinzig tut sich immer noch nichts

Von Judith Schumacher
In diesen beiden Wohnblocks „Am Teich“ 23–25 und 27–29 wohnen noch rund 40 Menschen. Während hier der Vermieter keine Anstalten macht, die Flutschäden zu beseitigen, ist in den dahinterliegenden beiden Wohnblocks die Versorgung der Mieter sichergestellt.  Foto: Judith Schumacher
In diesen beiden Wohnblocks „Am Teich“ 23–25 und 27–29 wohnen noch rund 40 Menschen. Während hier der Vermieter keine Anstalten macht, die Flutschäden zu beseitigen, ist in den dahinterliegenden beiden Wohnblocks die Versorgung der Mieter sichergestellt. Foto: Judith Schumacher

Nach wie vor leben in den Sinziger Sozialbauten „Am Teich“ 23–25 und 27–29 rund 40 Mieter in den oberen Etagen, während die Untergeschosse auch Monate nach der Flutkatastrophe noch immer von Schlamm und Dreck überzogen sind.

Lesezeit: 3 Minuten
Obwohl das Amtsgericht Sinzig den Vermieter, einen in Köln lebenden Bauunternehmer, nach der Klage des Mieterbunds Bonn/Rhein-Sieg/Ahr per einstweiliger Verfügung dazu verurteilt hatte, die Versorgung der Mieter mit Strom, Wärme und Wasser sicherzustellen, ist dort bislang nichts geschehen. Aber wie geht es jetzt weiter? „Insofern wir nicht ins Berufungsverfahren gehen müssen, ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Da sagt die Stadtverwaltung zur Situation

Die Anschuldigungen des Mieterbunds will die Stadt Sinzig, da sie diese als nicht zielführend und unsachlich betrachtet, nicht weiter kommentieren. Sie verweist jedoch auf Folgendes: „Bereits wenige Wochen nach der Flutkatastrophe hat die Stadt die Wasserversorgung bis zum Hausanschluss wiederhergestellt. Die Stadt hat dann ein Instandsetzungsgebot erlassen.

Hiergegen hat der Eigentümer Widerspruch eingelegt“, heißt es aus dem Rathaus. Und weiter: „Das Verfahren ist beim Kreisrechtsausschuss anhängig. Allen Bewohnern, die nach einer städtischen Unterkunft gefragt haben, hat die Stadt Wohnraum zur Verfügung gestellt. Alle sich in dem Gebäude aufhaltenden Personen tun dies freiwillig und können jederzeit anderweitig eine Unterkunft von der Stadt erhalten.“

Flutkatastrophe im Ahrtal
Meistgelesene Artikel