Stadt verweist auf Gestaltungssatzung: Verschandeln Wärmepumpen das Stadtbild?
Nach der Flut wurden zur Sicherstellung der Wärmeversorgung diverse Wärmepumpen an Hauswänden installiert – teils durch Fluthelfer. Bei der Installation und der Verlegung notwendiger Anschlussleitungen standen pragmatische Lösungsansätze im Vordergrund.
Die Einhaltung der stadtbildrelevanten Vorgaben der Gestaltungssatzungen geriet verständlicherweise oft in den Hintergrund. Teilweise wurden die Geräte auf der straßenzugewandten Seite platziert und würden seither das Stadtbild nachteilig beeinträchtigen, so die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler in einer Pressemitteilung.
Auswirkungen auf städtebauliches Erscheinungsbild
Der Aufbau einer neuen Infrastruktur für erneuerbare Energien durch die Installation von Wärmepumpen habe Auswirkungen auf das städtebauliche Erscheinungsbild und die Belange des Denkmal- und Ensembleschutzes, so die Stadt. Zudem sei davon auszugehen, dass bevorstehende Änderungen in der Energiepolitik die Nachfrage nach Wärmepumpen steigern werden.
„Bei der Installation von Wärmepumpen und der Auswahl des Anbringungsorts am Gebäude gilt es, eine bestmögliche Vereinbarkeit erneuerbarer Energien mit den Belangen des Erhalts eines schützenswerten und erhaltungswürdigen Stadtbildes – gerade innerhalb der historisch gewachsenen Innenstadtbereichen von Ahrweiler und Bad Neuenahr – zu erzielen“, schreibt die Stadtverwaltung. Daher seien bei der Auswahl der konkreten Position und der Geräte (Größe, Form, Farbe) energetische Erfordernisse mit baukulturellen Besonderheiten in Einklang zu bringen.
Voranging sollten Anbringungsorte gewählt werden, die das städtebauliche Erscheinungsbild nicht nachteilig beeinträchtigen, zum Beispiel, wenn baulich möglich auf der straßenabgewandten Seite oder in Bereichen, die vom öffentlichen Straßenraum nicht oder so gut wie nicht einsehbar sind.
Aus der Pressemitteilung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Einzelfallbetrachtungen seien oft unerlässlich. „Voranging sollten Anbringungsorte gewählt werden, die das städtebauliche Erscheinungsbild nicht nachteilig beeinträchtigen, zum Beispiel, wenn baulich möglich auf der straßenabgewandten Seite oder in Bereichen, die vom öffentlichen Straßenraum nicht oder so gut wie nicht einsehbar sind“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei der Installation von Wärmepumpen im Geltungsbereich der Gestaltungssatzungen stadtgestalterische Belange ausreichende Beachtung finden müssen – gleichwohl die Anlagen nicht baugenehmigungspflichtig sind. Sofern die Vorgaben der Gestaltungssatzung aus besonderen Gründen nicht eingehalten werden können, ist eine Ausnahme in Form eines erforderlichen Abweichungsantrags bei der Stadtverwaltung zu beantragen.
Auch der Lärmschutz ist zu beachten
Beim Kauf und der Installation von Luftwärmepumpen sind auch lärmschutztechnische Aspekte zu berücksichtigen. Viele Geräte sind für eine enge Bebauung zu laut. „Die Anlagen müssen so betrieben werden, dass von ihnen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm ausgehen. Deshalb ist es wichtig, schon beim Kauf auf Lärmschutz zu achten. Nachträgliche Maßnahmen sind häufig teuer und aufwendig. Die auf dem Markt erhältlichen Geräte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Schallemissionen stark. Der Schallleistungspegel eines leisen Geräts ist nicht höher als 50 Dezibel. Für weitere Informationen verweist die Stadt auf ein Faltblatt der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: http://www.lubw.de