Arbeitsgericht Kündigung eines 57-jährigen Vollstreckungsbeamten war unwirksam
: Stadt Sinzig verliert wieder mal vor dem Arbeitsgericht
Arbeitsgericht Kündigung eines 57-jährigen Vollstreckungsbeamten war unwirksam
Stadt Sinzig verliert wieder mal vor dem Arbeitsgericht
Rund 30 Zuschauer haben morgens die zweiminütige Verhandlung am Sinziger Amtsgericht besucht. Nachmittags fiel das Urteil. Jan Lindner
Sinzig. Als Richter Jan Thieken am Donnerstagnachmittag sein Urteil verkündet, applaudieren die 18 Zuschauer laustark: Die Stadt Sinzig hat soeben mal wieder eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht kassiert. Demnach bleibt das Versäumnisurteil gegen die Stadt vom 17. November 2016 bestehen, und sie muss auch die Gerichtskosten tragen.
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Damals hatte ein fristlos gekündigter Mitarbeiter (57) der Stadtverwaltung seinen Arbeitgeber erfolgreich auf Wiedereinstellung verklagt. Im März 2015 hatte die Stadt dem Vollstreckungsbeamten in der Stadtkasse fristlos wegen angeblichen Abrechnungsbetrugs entlassen.