Kreis Ahrweiler

Soforthilfe des Kreises: Zweite Runde für Privathaushalte

Die Bundesstraße durch das Ahrtal ist hinter einem Tunnel von der Sturzflut im Juli weggerissen worden (Luftaufnahme mit einer Drohne).
Die Bundesstraße durch das Ahrtal ist hinter einem Tunnel von der Sturzflut im Juli weggerissen worden (Luftaufnahme mit einer Drohne). Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Der Kreis gewährt den Flutopfern einen Nachschlag bei der Soforthilfe. In einer zweiten Runde soll allen Privathaushalten, die bis zum 30. September den Erstantrag gestellt und bewilligt bekommen haben, eine weitere Zuwendung von 1200 Euro überwiesen werden. Das dann allerdings ohne weiteren Antrag und aufgrund der vorliegenden Daten. Das hat der Kreis- und Umweltausschuss am Montag beschlossen.

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Das Spendenkonto des Kreises ist weiterhin prall gefüllt. Mehr als 30 Millionen Euro sind auf das Konto seit der Katastrophennacht eingegangen. Hinzu kommen die Gelder vom Spendenkonto des Landes, die sich bislang auf rund 10,18 Millionen Euro belaufen. Insgesamt sind somit 40,68 Millionen Euro an Spenden eingegangen.

Von diesen Spendengeldern wird die Soforthilfe des Kreises finanziert. Zusätzlich hat die Verwaltung inzwischen damit begonnen, den persönlich betroffenen Bewohnern der fünf Senioreneinrichtungen, die unmittelbar von der Flutkatastrophe betroffen waren (Maternusstift Altenburg, St. Maria Josef Ahrweiler, Fliedner Residenz, Villa Sibilla und Augustinum, Bad Neuenahr), ebenfalls Soforthilfen (analog Privathaushalten bis 2 Personen) auszuzahlen.

Zahl der Neuanträge zuletzt zurückgegangen

Bis zum 2. September wurden so fast 16,9 Millionen Euro ausgezahlt, sodass noch fast 24 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 15.359 Anträge auf Soforthilfe des Kreises wurden bisher registriert, wovon 14.328 abschließend bearbeitet werden konnten.

Die Zahl der Neuanträge ist zuletzt zurückgegangen. Zuletzt gingen werktäglich durchschnittlich 80 bis 90 Anträge ein. Die Verwaltung geht davon aus, dass die ursprünglich geschätzte Zahl von bis zu 20.000 Anträgen nicht erreicht wird. Sie geht jetzt von 18.000 Anträgen aus. Da der Fokus der finanziellen Hilfe von Anfang an auf der existenziellen Soforthilfe lag und keine Aufbauhilfe gewährt werden sollte, ist es aus Sicht der Verwaltung daher notwendig wie auch angemessen, dieses Programm zeitlich zu begrenzen. Die Verwaltung schlägt als Ende der Antragsfrist den 30. September vor. Das Land hat für seine Soforthilfe das Ende der Antragsfrist auf den 10. September festgelegt. „In einem Zeitraum von zweieinhalb Monaten nach der Flutkatastrophe sollte jeder Betroffene die Möglichkeit gehabt haben, einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen“, so die Kreisverwaltung in der Sitzungsvorlage für den Ausschuss. Zudem könne die Aktion weder organisatorisch noch personell über einen noch längeren Zeitraum weitergeführt werden, da diese Arbeiten ohne zusätzliches Personal und unter Zurückstellung der normalen Aufgaben ergänzend erledigt werden müssen, heißt es weiter.

Wunsch nach unbürokratischer Durchführung

Unterm Strich würden noch fast 20 Millionen Euro übrig bleiben, wobei weiter eingehende Spendengelder dabei noch nicht berücksichtigt sind. Die Spenden stammen von Privatpersonen, Firmen, Vereinen, anderen Kommunen und sonstigen Dritten. Alle gehen dabei davon aus, dass ihre Spenden unmittelbar den Betroffenen zugutekommen. Teilweise wurde ihnen dies sogar ausdrücklich zugesichert, da sie nur unter dieser Voraussetzung spenden wollten. Nach Auffassung der Verwaltung ist es deshalb unabdingbar, dass auch dementsprechend verfahren wird und die Gelder nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Kreisausschuss und Verwaltung waren sich einig, dass das möglichst unbürokratisch und ohne ein erneutes Antragsverfahren und neue oder zusätzliche Kriterien durchgeführt werden soll. Deshalb will man für die zweite Soforthilfe auf die in der Datenbank erfassten Anträge zurückgreifen. Dass bei diesem Verfahren nicht weiter nach persönlicher Betroffenheit und finanzieller Situation differenziert werden kann, ist aus Sicht der Verwaltung angesichts der relativ geringen Beträge, die ausgezahlt werden, hinnehmbar. Die Verwaltung schlägt vor, jedem in der Datenbank registrierten und bezugsberechtigten Privathaushalt ohne gesondertes Antragsverfahren von Amts wegen eine zusätzliche finanzielle Hilfe von 1200 Euro zukommen zu lassen. In der Summe würden dafür geschätzt 19,4 Millionen Euro benötigt.

Gewerbebetriebe einschließlich Land- und Forstwirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Selbstständige, die ebenfalls die bisherige Soforthilfe des Kreises beantragen konnten, sollen nicht berücksichtigt werden, weil die für sie vom Land bereitgestellte Soforthilfe mit einem Festbetrag von 5000 Euro deutlich höher als die Soforthilfe für die Privathaushalte ist. Auch wenn die zweite Tranche ausgezahlt ist, geht die Verwaltung davon aus, dass noch Spendengelder übrig bleiben. Über deren Verwendung sollte der Kreis- und Umweltausschuss in einer späteren Sitzung entscheiden.