24-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht in Ahrweiler wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten
Schwierige Beweislage: Drogendealer oder nicht?
Im Zweifel für den Angeklagten. Das galt im Amtsgericht Ahrweiler für einen 24-Jährigen. Foto: Archiv Vollrath
Vollrath

Ahrweiler. Rund 117 Gramm Marihuana: Eine Füllmenge, die sich leicht in einem herkömmlichen Rucksack unterbringen lässt. Schwerwiegende Folgen hat für einen 24-Jährigen dagegen die juristische Aufarbeitung der transportierten Ware vor dem Schöffengericht Ahrweiler. Der junge Mann wurde wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu 16 Monaten Haft verurteilt. Er bleibt jedoch auf freiem Fuß. Die Strafe wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Lesezeit 3 Minuten
Die als Zeugen geladenen Streifenbeamten der Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler hatten das Zusammentreffen mit dem angeklagten Mann Mitte Dezember 2019 noch deutlich in Erinnerung. Aufgefallen sei er ihnen, weil er plötzlich die Flucht ergriffen habe.

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