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Kreis Ahrweiler

Schöffengericht hat entschieden: Bewährungsstrafe für Vergewaltiger vom Rhein

Von Horst Bach
Im Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde der Prozess gegen einen 52-Jährigen von der Rheinschiene  verhandelt:
Im Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde der Prozess gegen einen 52-Jährigen von der Rheinschiene  verhandelt: Foto: Jochen Tarrach

Mit diesem Urteil hat das Schöffengericht Ahrweiler an den unteren Rand der Strafzumessung gegriffen: Wegen Vergewaltigung wurde ein heute 52 Jahre alte Mann von der Rheinschiene zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zudem muss der bislang nicht Vorbestrafte 2000 Euro an den eingetragenen Verein Frauen für Frauen zahlen.

Lesezeit: 3 Minuten
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