Gericht sieht Schuld des 27-Jährigen als erwiesen an
Scheunenbrände in Löhndorf: Sieben Jahre Haft für Angeklagten
Die Erste Strafkammer am Landgericht Koblenz sieht es als erwiesen an, dass der 27-jährige Angeklagte die Scheunenbrände in Löhndorf gelegt hat. Foto: Vollrath (Archiv)
Vollrath

Koblenz/Löhndorf. Lang hat er sich hingezogen: der Prozess am Landgericht Koblenz gegen einen 27-Jährigen aus dem Kreis Ahrweiler, der zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 8. Januar 2021 in Löhndorf drei Scheunen angezündet und darüber hinaus weitere Brände im Kreis gelegt haben soll. Aber jetzt hat die Erste Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Thomas Metzger ein Urteil gefällt.

Sieben Jahre lang muss der junge Mann wegen schwerer Brandstiftung ins Gefängnis. Damit bleibt die Kammer unter dem Strafmaß von zehn Jahren und elf Monaten, das Staatsanwalt Konstantin Habermehl gefordert hatte. Verteidiger Dr. Gerhard Prengel hatte für seinen Mandanten auf Freispruch plädiert (die RZ berichtete).

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