Landgericht gibt Beschwerde des Verteidigers recht - Weitere Beweisanträge
Scheunenbrände in Löhndorf: Durchsuchung der Anwaltskanzlei rechtswidrig
Wer hat die Scheunenbrände in Löhndorf zu verantworten? Darum geht es in dem Prozess gegen einen 26-Jährigen am Landgericht Koblenz. Foto: Hans-Jürgen Vollrath
Vollrath

Koblenz/Löhndorf. Seit vergangenem Sommer muss sich ein 26-Jähriger vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Koblenz verantworten, weil er unter anderem zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 8. Januar 2021 drei Scheunen in Löhndorf angezündet haben soll. Aber auch den Verteidiger des Angeklagten, Dr. Gerhard Prengel, hatte die Staatsanwaltschaft im Visier wegen versuchter Strafvereitelung. Jetzt gibt es dazu einen Beschluss der Sechsten Strafkammer am Landgericht Koblenz.

Konkret soll der Rechtsanwalt Briefe des Angeklagten an dessen Familie weitergeleitet haben, so lautete der Vorwurf. Aus diesem Grund hatte das Amtsgericht Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Ende September die Durchsuchung der Kanzlei des Verteidigers angeordnet, die dann im November erfolgte (die RZ berichtete).

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