Tod eines Dreijährigen: Richter schließt erhebliches Mitverschulden von Behörden an der baulichen Sicherheit nicht aus: Prozess um ertrunkenen Dreijährigen: Breisiger Kitaleiterin schuldig gesprochen
Tod eines Dreijährigen: Richter schließt erhebliches Mitverschulden von Behörden an der baulichen Sicherheit nicht aus
Prozess um ertrunkenen Dreijährigen: Breisiger Kitaleiterin schuldig gesprochen
Der Prozess um den ertrunkenen Jungen aus Bad Breisig sorgt deutschlandweit für Aufsehen. Am sechsten Verhandlungstag ist das Amtsgericht Sinzig prall gefüllt mit Besuchern und Pressevertretern. Foto: Nicolaj Meyer Nicolaj Meyer
Bad Breisig/Sinzig. Das Amtsgericht Sinzig hat am Freitagmittag die Leiterin der Kita Regenbogen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen für schuldig befunden und diese zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt. Folgt man Richter Guido Schmitz, trägt die Angeklagte nicht alleine Schuld, wurde vielmehr „ganz schön alleingelassen“ – und womöglich könnte der Fall noch einmal aufgerollt werden.
Lesezeit 3 Minuten
Im Mai 2017 entweicht ein Junge unbemerkt der Breisiger Kita und wird am selben Vormittag leblos im Teich eines Nachbargrundstücks gefunden. Das tragische Unglück sorgt über die Region hinaus für Entsetzen. Zweieinhalb Jahre später sollten in sechs ausgiebigen Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen dabei helfen herauszufinden, aus welcher Türe das Kind herausgelangen konnte.