Gesetzliche Vorgaben für die Bodenbeschaffenheit eines Friedhofs fehlen
In Rheinland-Pfalz wurden wie in ganz Deutschland Friedhöfe in der Vergangenheit vor allem unter sozialen, religiösen oder gesellschaftlichen Aspekten angelegt, ohne die Eignung des Bodens zu beachten. Die Auswirkungen werden nach Informationen des Landesamtes für Geologie und Bergbau leider zu häufig beobachtet: eine unvollständige Verwesung nach der festgesetzten Ruhezeit. Es kommt zur Bildung von Wachsleichen.
Bisher fehlen bei Neuanlagen oder Erweiterungen von Friedhöfen gerade für die bodenkundlichen Anforderungen konkrete gesetzliche Vorgaben. Ein Merkblatt soll deshalb die Lücke schließen. Dabei geht es beispielsweise um das Prüfen der Wasserdurchlässigkeit und Durchlüftung des Bodens oder um Filterschichten unter der Grabsohle.