Plötzlich ein Problem in Bad Neuenahr: Blumenkübel auf Gehwegen
Für das Aufstellen von Blumenkübeln auf Gehwegen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. So schreibt es Paragraph 41 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Satzung der Stadt vor. Diese Bedingung erfüllt wohl kaum ein Pflanztopf, der in Bad Neuenahr-Ahrweiler als mehr oder weniger geschmackvolle Visitenkarte vor einer Haustür steht. Die Stadt will nun grundsätzlich klären, wie sie in Zukunft mit dem Problem umgehen wird.
Brauchen dringend Wasser. Blumenkübel in der Jesuitenstraße.
Hans-Juergen Vollrath
Üppiges Grün mit asiatischen Anklängen: Blumenkübel in der Kreuzstraße.
Hans-Juergen Vollrath
Grund des Anstoßes: Blumenkübel in der Ravensberger Straße.
Hans-Juergen Vollrath
Optisch ansprechend: Blumenkübel in der Telegrafenstraße.
Hans-Juergen Vollrath
Mehr dazu lesen Sie in der Freitagausgabe der Rhein-Zeitung.